Hier finden Sie Informationen zu Struktur, Organisation und Verankerung der Kirchgemeinde Münster sowie Leitgedanken zum Angebotsprofil im Kirchenraum.
Der Kirchgemeinderat ist die leitende Behörde (Exekutive) der Münstergemeinde Sie wird von der Kirchgemeindeversammlung (Legislative) gewählt.
Alle 12 Kirchgemeinden der Stadt Bern sind zur Gesamtkirchgemeinde Bern, GKG zusammengeschlossen. Ihr stehen der Grosse Kirchenrat (Legislative) und der Kleine Kirchenrat (Exekutive) vor, die Verwaltung liegt beim Kirchmeieramt.
Alle Kirchgemeinden des Kantons Bern gehören der Bernischen Landeskirche an. Ihre Behörden sind die Synode (Legislative) und der Synodalrat (Exekutive), die Kirchenkanzlei übernimmt die Verwaltung.
Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde in Zusammenarbeit mit Pfarramt und Betriebsleitung. Er führt auf Grundlage des christlichen Glaubens evangelisch-reformierter Prägung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Kirchenverfassung, der Kirchenordnung und des Gemeindegesetzes. Der Kirchgemeinderat besteht aus neun Mitgliedern mit Wohnsitz in der Kirchgemeinde Münster. Er tritt einmal monatlich zu seiner Sitzung zusammen. Der Rat überträgt seinen Mitgliedern Ressorts, die sie eigenverantwortlich und in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden leiten und deren Geschäfte sie im Rat vertreten.
Ein- bis zweimal im Jahr werden die Mitglieder der Münstergemeinde zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Präsident der Kirch-
gemeinde und der Kirchgemeindeversammlung ist Herr Wolfgang Straub. An dieser Stelle werden wir Sie rechtzeitig über die nächste Kirchgemeindeversammlung informieren.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 8. November 2025 lag vom 14. November bis am 15. Dezember zur Einsichtnahme in der Infostelle des Münsters auf und war auf dieser Seite abrufbar. Es sind keine Einsprachen eingegangen, das Protokoll wurde vom Kirchgemeinderat an der Sitzung vom 18. Dezember 2025 genehmigt. Sie finden es unten verlinkt.
Protokoll der KGV vom 8. November 2025
Unterlagen aus den letzten Versammlungen:
Ab 1. Januar 2024 werden amtliche Mitteilungen auf «e-Publikationen für Gemeinden» publiziert.
Am 30. August 2026 stehen die Wahlen in den Stadtberner Kirch-
gemeinden an. Informieren Sie sich mit dem Wahlvideo über die Möglichkeiten einer Kandidatur.
Der Zusammenschluss zu einer Kirchgemeinde Bern wurde 2025 sowohl von der Kirchgemeindeversammlung Münster (3. Mai) wie auch an der Urnenabstimmung der Evangelisch-reformierten Gesamtkirch-
gemeinde Bern (18. Mai) angenommen.
Alle Unterlagen und Informationen zum Projekt und zur Fusionsabstimmung finden Sie unter:
www.kgbern.ch
www.refbern.ch/de/fusionsabstimmung