Hier finden Sie Informationen zu Struktur, Organisation und Verankerung der Kirchgemeinde Münster.
Der Kirchgemeinderat ist die leitende Behörde (Exekutive) der Münstergemeinde Sie wird von der Kirchgemeindeversammlung (Legislative) gewählt.
Alle 12 Kirchgemeinden der Stadt Bern sind zur Gesamtkirchgemeinde Bern, GKG zusammengeschlossen. Ihr stehen der Grosse Kirchenrat (Legislative) und der Kleine Kirchenrat (Exekutive) vor, die Verwaltung liegt beim Kirchmeieramt.
Alle Kirchgemeinden des Kantons Bern gehören der Bernischen Landeskirche an. Ihre Behörden sind die Synode (Legislative) und der Synodalrat (Exekutive), die Kirchenkanzlei übernimmt die Verwaltung.
Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde in Zusammenarbeit mit Pfarramt und Betriebsleitung. Er führt auf Grundlage des christlichen Glaubens evangelisch-reformierter Prägung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Kirchenverfassung, der Kirchenordnung und des Gemeindegesetzes. Der Kirchgemeinderat besteht aus neun Mitgliedern mit Wohnsitz in der Kirchgemeinde Münster. Er tritt einmal monatlich zu seiner Sitzung zusammen. Der Rat überträgt seinen Mitgliedern Ressorts, die sie eigenverantwortlich und in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden leiten und deren Geschäfte sie im Rat vertreten.
Ein- bis zweimal im Jahr werden die Mitglieder der Münstergemeinde zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Präsident der Kirch-
gemeinde und der Kirchgemeindeversammlung ist Herr Wolfgang Straub.
Die Daten für die Kirchgemeindeversammlungen 2025 sind wie folgt festgelegt: Samstag, 3. Mai und Samstag, 8. November.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Mai 2025 liegt vom 12. Mai bis am 10. Juni zur Einsichtnahme in der Infostelle des Münsters auf und ist unten verlinkt. Einsprachen können während der Auflage schriftlich beim Kirchgemeinderat, Sekretariat, Herrengasse 11, 3011 Bern, erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Protokoll der KGV vom 3. Mai 2025
Anwesende Stimmberechtigte | Total | ||||
40 | |||||
Stimmabgabe | Total | Ja | Nein | Enthaltung | Total |
40 | 36 | 3 | 1 | 40 |
Die Vorlage wurde mit 36 JA-Stimmen zu 3 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Anwesende Stimmberechtigte | Total | ||||
40 | |||||
Stimmabgabe | Total | Ja | Nein | Enthaltung | Total |
40 | 38 | 0 | 2 | 40 |
Das Reglement wurde mit 38 JA-Stimmen zu 0 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Anwesende Stimmberechtigte | Total | ||||
40 | |||||
Stimmabgabe | Total | Ja | Nein | Enthaltung | Total |
40 | 37 | 0 | 3 | 40 |
Das Reglement wurde mit 37 JA-Stimmen zu 0 NEIN-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Das amtliche Ergebnis ist auf «e-Publikationen für Gemeinden» publiziert.
Für die Kirchgemeindeversammlung:
Wolfgang Straub, Präsident
Felix Gerber, Sekretär
Am 18. Mai 2025 werden die stimmberechtigten Mitglieder der Ev.-ref. Gesamtkirchgemeinde Bern an einer Urnenabstimmung sagen können, ob sie der Fusion zur Kirchgemeinde Bern zustimmen oder nicht. Detaillierte Angaben zur Urnenabstimmung und die Stimmlokale sind unten verlinkt. Am 17. und 18. Mai jeweils von 10-12 Uhr, stehen auch im Kirchgemeindehaus der Münstergemeinde, Herrengasse 11, Urnen für die Abstimmung bereit. Die briefliche Abstimmung ist selbstverständlich im Vorfeld auch möglich.
Informationen
www.kgbern.ch
www.refbern.ch/de/fusionsabstimmung
Fusionsunterlagen
Ab 1. Januar 2024 werden amtliche Mitteilungen auf «e-Publikationen für Gemeinden» publiziert.
Die evangelisch-reformierte Kirche Bern soll neu aufgebaut werden.
An die Stelle der zwölf Kirchgemeinden und der Gesamtkirch-
gemeinde Bern soll eine neue, einzige und zweisprachige Kirch-
gemeinde mit Kirchenkreisen treten. Das bringt die Zuständigkeiten zusammen, senkt den Verwaltungs-Aufwand in den Quartieren, erleichtert die Durchführung stadtweiter Angebote und spielt Ressourcen frei, die das kirchliche Leben vor Ort unterstützen.
Nun ist es soweit: Die Fusion der heutigen Gesamtkirchgemeinde Bern (GKG) sowie der dieser angeschlossenen zwölf Kirchgemeinden in der Stadt Bern und in Bremgarten steht zur Abstimmung. Für die Mitglieder der Kirchgemeinde Münster werden zwei Abstimmungen nötig sein:
Die Kirchgemeindeversammlung vom 3. Mai 2025 hat stattgefunden, die Abstimmungsresultate finden Sie oben in der Rubrik Kirchgemeindeversammlung.
Am 18. Mai 2025 werden die stimmberechtigten Mitglieder der Ev.-ref. Gesamtkirchgemeinde Bern an einer Urnenabstimmung sagen können, ob sie der Fusion zur Kirchgemeinde Bern zustimmen oder nicht. Detaillierte Angaben zur Urnenabstimmung und die Stimmlokale sind unten verlinkt. Am 17. und 18. Mai jeweils von 10-12 Uhr, stehen auch im Kirchgemeindehaus der Münstergemeinde, Herrengasse 11, Urnen für die Abstimmung bereit. Die briefliche Abstimmung ist selbstverständlich im Vorfeld auch möglich.
Informationen
www.kgbern.ch
www.refbern.ch/de/fusionsabstimmung
Der Informationsanlass der Kirchgemeinde Münster zum Thema "Fusion zur Kirchgemeinde Bern" hat am Donnerstag, 20. März 2025 stattgefunden. Wenn Sie nicht daran teilnehmen konnten, finden Sie hier die Präsentation zum Nachlesen.
Alle Unterlagen und Informationen zum Projekt und zur Fusionsabstimmung finden Sie unter:
www.refbern.ch/de/fusionsabstimmung